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Bei Firmen auch Ort und Zeit(raum) des Abruches.
Bauschutt
Zum Bauschutt gehören nur mineralische Abbruchsmaterialien.
(Foto: Geltinger cc)
Was ist Bauschutt?
Gemäß AVV 17 05 04 – „Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen“
darunter fallen definitionsgemäß alle mineralischen Abfälle, die keine gefährlichen Bestandteile enthalten.
Dazu gehören:
- Steine (auch Natursteine), Ziegel, Dachschindel
- Betonsteine und Betonbruch
- Ton-Rohre, Steingut oder Steinzeugrohre
- Keramik, wie Bad- und WC-Keramik OHNE Kunststoff- oder Metallanbauteile, auch Porzellan (wie zB Teller)
- Fliesen, Steinplatten, Steingut, Steinzeug
- Putz und Mörtel
- Bei Material aus dem Fundamentbereich ist auch ein nicht erheblicher Anteil Erdreich zulässig (Bauschutt-Erdreich-Gemisch)
NICHT dazu gehört:
- Putzträger wie Heraklith oder Schilfmatten
- Dämmung aus Styropor, Polyurethan oder aus Mineralfaser oder Holzwerkstoff
- Trennschichten wie Bitumendichtbahnen
- Reste von Montageschäumen
- Behälter wie Eimer oder Mörtelkübel
- Säcke (Kunststoff, Papier, oder Verbund, Jute)
- Kunststoffleisten (Kantschutz zB)
- Kunststoffrohre
- Trittschalldämmungen (Styrodur, Kork etc)
- Randleisten der Trittschalldämmung
- Abdeckfolien vom Putzen/Malern
- Holz (aus Schalung, Abbruchholz, Fenster- Türen etc)
- Kunststoffkabelschächte oder Schutzrohre, Kellerlichtschächte, Lichtkuppeln
- Drainagerohre aus Kunststoff
- Gipskarton – (wird separat erfasst)
- Leicht- und Gasbetonsteine (müssen getrennt behandelt werden!)
- Asbestzementplatten (= gefährlicher Abfall, wird separat erfasst und gesondert behandelt)
Was geschieht mit Ihrem Bauschutt?
Der angenommene Bauschutt wird in geeigneten Anlagen zerkleinert und der Wiederverwertung beispielsweise im Straßenbau zugeführt
BauschuttSpez.pdf
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Gasbeton:
Dieser muss aufgrund bestimmter Anforderungen an die Wiederverwertung separat erfasst werden und ist daher bei größeren Mengen auch als solcher zu erfassen und zu behandeln.
Asphaltaufbruch:
Dieser kann, sofern teerfrei natürlich, auch in den meisten Bauschuttaufbereitungsanlagen behandelt werden und ist daher weniger problematisch.
Asphaltestrich, der der oft die mit dem Belag verbackene Trittschalldämmung enthält, kann dort nicht wiederverwertet werden und muss mit dem teerhaltigen Material auf der Deponie entsorgt werden.